AEVO - Ausbildereignungsverordnung

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Wer ausbilden will, muss den Nachweis dazu erbringen, dass er dazu befähigt ist. Laut der AEVO, der Ausbildereignungsverordnung, müssen die pädagogischen Fachkenntnisse dafür in einer Prüfung nachgewiesen werden. Die meisten Lehrgänge, die auf diese Prüfung vorbereiten, finden jedoch entweder in der regulären Arbeitszeit oder in den Abendstunden statt. Als flexible Lösung hat die Ausbilderwelt ein Konzept entwickelt, mit dem Sie die Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder“ ganz bequem von zuhause oder unterwegs absolvieren können. Ob auf Ihrem PC, Smartphone oder Tablet: Mit unseren vielseitigen Medien bereiten wir Sie optimal auf Ihre Prüfung und die Ausbilderpraxis vor. Sichern Sie Ihren beruflichen Aufstieg – mit der Ausbilderwelt!




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